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Dr. Reiner Jurk
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Steuervorteile nach dem Alterseinkünftegesetz schon für Ihre Vorsorge genutzt?

Als perönlicher unverbindlicher Tipp für das Gespräch mit dem Steuerberater oder anderen Möglichkeiten, um die Vorteile zu nutzen.
Der Verfasser übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich durch eine unvollständige Analyse der persönlichen Situation oder eine nicht autorisierte Beratung ergeben. Gleiches gilt für eine Änderung der Gesetzeslage.

Der bisherige Generationenvertrag stößt an seine Grenzen. Auf der einen Seite eine höher steigende Anzahl Rentenempfänger; auf der anderen Seite weniger Beitragszahler und kürzere Beitragszeiten.

Die Versorgungslücke im Alter wird größer, wenn nicht mit einer privaten Vorsorge gegengesteuert wird. Möglich ist das z. B. mit der bekannten staatlich geförderten Altersvorsorge (RiesterRente) oder der NEUEN BASISRENTE (RürupRente), gegengesteuert wird. Hier erwarten Sie staatliche Förderungen, bzw. ein steuerlicher Sonderausgabenabzug.


Altersvorsorgeaufwendungen nach der Basisrente können Sie bis zu 20.000 € per anno tätigen und als Sonderausgaben geltend machen.
2008 sind das 66% der o.g. Aufwendungen In den Folgejahren erhöht sich dieser steuerrelevante Anteil um jeweils 2%.

Diesem enormen Steuervorteil steht der Nachteil gegenüber, dass wie bei der Gesetzlichen Rente, dass angesparte Kapital für die Erben verloren ist. Andererseits fallen für Ihre Erben u. U. Aufwendungen für eine eventuelle Pflege zu Ihren Lebzeiten an; und das kann sehr lang sein!

Die Besteuerung im Alter dürfte wenig weh tun, da dann die Steuern in der Regel geringer ausfallen.
Wollen Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen, soll die Besteuerung nach Informationen des "Deutschen Wirtschaftsbriefes" sogar vollständig entfallen.

Die Nichtübertragbarkeit der Basisrente kann von sogar Vorteil sein, weil der Zugriff von Gläubigern und Banken auf diesen Vermögensteil eingeschränkt wird.

 

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